Octagon Typen

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Typ I beschreibt eine Person, die Gewalt normativ legitimiert. Typisch ist, dass die Normorientierung generell gering ausgeprägt ist. Gesellschaftliche Regeln und Normen sind ungenügend verankert und wurden in der Vergangenheit wiederholt verletzt. Delinquentes Verhalten in einem breiten Spektrum (polymorphe Kriminalität) ist häufig. Die Hemmschwelle für den Einsatz von Gewalt ist gering. Dies manifestiert sich häufig auch in der Vorgeschichte, wo verschiedene Formen gewalttätigen Verhaltens gezeigt wurden.

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Schwerpunkte der Intervention bei Typ I sind die Instrumente der Strafverfolgung. Dort, wo eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist, sollte diese konsequent umgesetzt werden. Auflagen / Ersatzanordnungen sind zu kontrollieren.

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Typ II beschreibt eine Person, bei der die Gewaltbereitschaft eng an die aktuelle Symptomatik einer psychischen Störung gekoppelt ist. Nimmt die Symptomatik der psychischen Störung zu, kann es auch zu einer Zunahme der Gewaltbereitschaft kommen. Nimmt die Symptomatik der psychischen Störung ab, ist die Gewaltbereitschaft der Person substanziell vermindert. Typisch für den Typ II sind Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis mit deutlich ausgeprägtem wahnhaften Erleben.

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Im Fokus der Intervention bei Typ II steht eine angemessene psychiatrische Behandlung der psychischen Störung. Häufig ist ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sinnvoll.

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Typ III beschreibt eine Person, die überdauernde Persönlichkeitsmerkmale aufweist, die die Bereitschaft für gewalttätiges Verhalten erhöhen können. Die Persönlichkeitseigenschaften führen zu wiederholten und anhaltenden Konflikten mit anderen Personen und häufig auch zu einem subjektiven Leiden der Person selbst. Zu den auffälligen Persönlichkeitseigenschaften gehören beispielsweise paranoides Erleben, querulatorische Erlebens- und Verhaltensmuster sowie emotional instabile Erlebens- und Verhaltensmuster.

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Ein wichtiges Instrument im Umgang mit persönlichkeitsspezifischer Gewaltbereitschaft sind wiederholte Gefährderansprachen. Wie bei Typ I gilt es, Grenzen klar aufzuzeigen. Langfristig durchgeführte Psychotherapien können häufig hilfreich sein, um eine Eskalation in Richtung Gewalt zu verhindern.

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Typ IV beschreibt eine Person, bei der die Gewaltbereitschaft eng an einen spezifischen Kontext gekoppelt ist. Die Person hat grundsätzlich gesellschaftliche Regeln und Normen verankert. Es gibt keine Hinweise auf eine allgemeine Gewaltbereitschaft. Entsprechend fehlen Hinweise auf eine Gewalthandlung in der Vorgeschichte. Liegt aktuell eine Gewaltbereitschaft vor, ist diese durch einen spezifischen Kontext geprägt. Dies können eine hochspezifische Dynamik im Kontakt zu relevanten Personen oder hochspezifische Lebensumstände sein. Entscheidend ist, dass die Gewaltbereitschaft stark durch situative Faktoren beeinflusst wird.

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Im Fokus der Intervention bei Typ IV steht die Veränderung des Kontextes. Dies kann bedeuten, dass die Person darin unterstützt wird, sich aus dem Einfluss von relevanten anderen Personen (z. B. Peers) zu lösen. Es kann aber auch bedeuten, eine Person, die sich in einer existenziellen Krise befindet, darin zu unterstützen, Hilfsangebote wahrzunehmen.